TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES GEWINNSPIELS MIT KAUFVERPFLICHTUNG

« ÜMA ESCAPE TO MARRAKECH »

Ausgabe vom 20. Juli 2026 bis zum 20. August 2026

Diese deutsche Fassung dient lediglich der Information. Allein die von der Veranstalterin hinterlegte und veröffentlichte französische Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist verbindlich und hat im Falle von Abweichungen Vorrang.

Artikel 1. Veranstalterin

Die Gesellschaft Laboratoires üma, eine vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Lyon unter der Nummer 981 407 158, mit Sitz in 31 rue de Brest, 69002 Lyon, Frankreich, nachfolgend « die Veranstalterin », veranstaltet ein Gewinnspiel mit Kaufverpflichtung unter dem Titel « üma Escape to Marrakech », nachfolgend « das Gewinnspiel », zugänglich über die Website umawell.fr. Kontakt: bonjour@umawell.com.

Artikel 2. Gegenstand und Dauer

Das Gewinnspiel ist eine Verlosung, bei der die Teilnahme an den Kauf von Produkten der Veranstalterin geknüpft ist, im Einklang mit Artikel L121-20 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs. Es läuft vom 20. Juli 2026, 00:00 Uhr, bis zum 20. August 2026, 23:59 Uhr, Pariser Zeit, nachfolgend « der Gewinnspielzeitraum ». Bestellungen außerhalb des Gewinnspielzeitraums begründen keine Teilnahme.

Artikel 3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige natürliche Person, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme über ein Kundenkonto auf umawell.fr verfügt und in einem der folgenden Länder wohnhaft ist: französisches Mutterland einschließlich Korsika, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Niederlande, nachfolgend « die Teilnahmeländer ». Die französischen Überseegebiete und Überseedepartements sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Jede Person mit Wohnsitz außerhalb der Teilnahmeländer ist unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Von jeder Teilnahme ausgeschlossen sind: Mitarbeiter, Geschäftsführer und Organmitglieder der Veranstalterin und der Gesellschaft UMAWELL GLOBAL, Handels- und Gesellschaftsregister Lyon Nummer 938 872 561, deren Haushaltsangehörige sowie jede Person, die unmittelbar an der Organisation des Gewinnspiels mitgewirkt hat, einschließlich Dienstleister, Agenturen und Gerichtsvollzieher, und deren Haushaltsangehörige.

Die Teilnahme ist auf ein Kundenkonto pro natürlicher Person beschränkt, beurteilt nach Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse. Das Anlegen mehrerer Konten oder die Verwendung unrichtiger Angaben führt zur Disqualifikation aller betroffenen Teilnahmen.

Artikel 4. Teilnahmemechanik

Während des Gewinnspielzeitraums begründet jede Kur, das heißt jede Produkteinheit, die auf umawell.fr gekauft und nicht gemäß Artikel 12 storniert oder erstattet wurde, automatisch eine Teilnahme an der Verlosung. Eine Bestellung mit mehreren Kuren begründet so viele Teilnahmen wie gekaufte Kuren. Bestellungen im Rahmen eines aktiven Abonnements begründen die gleiche Anzahl an Teilnahmen wie Einzelbestellungen, und zwar eine Teilnahme pro Kur, die während des Gewinnspielzeitraums geliefert wird.

Weitere Formalitäten sind nicht erforderlich. Die Teilnahme am Gewinnspiel gilt als vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Teilnahmebedingungen.

Jede Teilnehmerin kann vor dem Ziehungstermin durch einfache Mitteilung an bonjour@umawell.com verlangen, von der Verlosung ausgeschlossen zu werden, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Bestellung hat.

Artikel 5. Gewinn

Das Gewinnspiel ist mit einem einzigen Gewinn dotiert, der an eine Gewinnerin vergeben wird und sich wie folgt zusammensetzt:

  • Ein Aufenthalt für zwei Personen im Resort Club Med La Palmeraie in Marrakesch, Marokko, eingestuft mit 4 Tridents nach der internen Klassifizierung von Club Med, mit einer Dauer von sechs Tagen und fünf Nächten, im Standard-Doppelzimmer, auf All-inclusive-Basis gemäß den am Buchungstag geltenden Bedingungen der Club-Med-Formel;
  • Hin- und Rückflüge in der Economy Class für zwei Personen nach Marrakesch, ab einem der folgenden Flughäfen, bestimmt nach dem Wohnsitzland der Gewinnerin: Paris, Lyon oder Nizza für Frankreich, Brüssel für Belgien, Luxemburg für Luxemburg, Berlin für Deutschland, Amsterdam für die Niederlande, wobei die endgültige Wahl des Flughafens und der Flüge der Veranstalterin in Abstimmung mit dem Reiseveranstalter obliegt;
  • Die Sammeltransfers zwischen dem Flughafen Marrakesch und dem Resort, wie im Paket des Reiseveranstalters enthalten;
  • Eine pauschale Anreiseentschädigung für die Fahrt zwischen dem Wohnsitz der Gewinnerin und dem Abflughafen, begrenzt auf einhundertfünfzig Euro inklusive Steuern pro Person, das heißt insgesamt dreihundert Euro inklusive Steuern, ausgezahlt nach dem Aufenthalt gegen Vorlage personenbezogener Fahrtnachweise: Bahnticket zweiter Klasse, Busticket oder Kilometerpauschale nach der geltenden französischen Steuertabelle.

Der Wert des Pakets aus Aufenthalt und Flügen beträgt dreitausendfünfhundert Euro inklusive Steuern, das heißt ein maximaler Gesamtwert des Gewinns von dreitausendachthundert Euro inklusive Steuern, Anreiseentschädigung eingeschlossen. Dieser Wert wird auf Grundlage des Angebots des Reiseveranstalters zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Teilnahmebedingungen bestimmt; er kann weder angefochten werden noch begründet er einen Ausgleichsanspruch im Falle einer Abweichung von den am Buchungstag geltenden Tarifen.

Die Reise wird von der Veranstalterin bei Club Med gebucht, einem registrierten Reiseveranstalter, der die Beförderungs-, Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen erbringt. Die Veranstalterin handelt nicht als Reiseveranstalterin oder Reisevermittlerin im Sinne des französischen Tourismusgesetzbuchs; sie finanziert den Gewinn und übergibt ihn in Form eines auf den Namen lautenden Reisegutscheins.

Artikel 6. Nicht im Gewinn enthaltene Leistungen

Nicht im Gewinn enthalten sind und zu Lasten der Gewinnerin und ihrer Begleitperson verbleiben:

  • Jede in Artikel 5 nicht ausdrücklich genannte Leistung;
  • Persönliche Ausgaben im Resort: Zimmeraufpreise und Upgrades, insbesondere der Riad-Bereich, Spa und Anwendungen, Ausflüge und kostenpflichtige Aktivitäten außerhalb der All-inclusive-Formel, Premiumgetränke und -karten außerhalb der Formel, Einkäufe in der Boutique, Wäscherei, Kommunikation, Trinkgelder;
  • Mahlzeiten, Getränke und Ausgaben während der Reisen und an den Flughäfen;
  • Kosten für die Ausstellung oder Erneuerung von Reisepässen und sonstigen Identitäts- oder Reisedokumenten sowie die Erledigung der für die Einreise nach Marokko erforderlichen behördlichen und gesundheitlichen Formalitäten;
  • Alle freiwilligen Versicherungen, insbesondere Reiserücktritts-, Gepäck- und Reiseschutzversicherungen sowie jeder Beistands- oder Rückführungsschutz, der über die im Paket des Reiseveranstalters standardmäßig enthaltenen Leistungen hinausgeht; die Gewinnerin wird gebeten, vor der Abreise ihren persönlichen Versicherungsschutz zu prüfen;
  • Rückführungs-, Krankenhaus- und Behandlungskosten während des Aufenthalts, soweit sie über die im Paket standardmäßig enthaltenen Leistungen hinausgehen;
  • Übergepäck und kostenpflichtige Flugoptionen: Sitzplatzwahl und Upgrades;
  • Anreisekosten, die die in Artikel 5 festgelegte Obergrenze überschreiten;
  • Nicht im Paket enthaltene Kurtaxen und örtliche Gebühren;
  • Kosten für Änderungen, Verschiebungen oder Stornierungen des Aufenthalts, die der Gewinnerin oder ihrer Begleitperson zuzurechnen sind.

Der Gewinn ist personengebunden. Er kann weder übertragen, verkauft noch getauscht werden und begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Barauszahlung.

Artikel 7. Bedingungen für die Inanspruchnahme des Gewinns

Der Aufenthalt muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Bekanntgabe der Ergebnisse angetreten werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeiten des Reiseveranstalters und mit Ausnahme des Zeitraums vom 19. Dezember bis einschließlich 3. Januar. Die Termine werden von der Gewinnerin aus den angebotenen Verfügbarkeiten gewählt und vom Reiseveranstalter bestätigt.

Die Gewinnerin muss eine der beiden Reisenden sein. Die Begleitperson ist entweder volljährig oder minderjährig unter der gesetzlichen Verantwortung der Gewinnerin. Die Gewinnerin und ihre Begleitperson müssen jeweils über einen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisepass verfügen, da ein Personalausweis für die Einreise nach Marokko nicht ausreicht, und sämtliche am Reisetag geltenden Einreiseformalitäten erfüllen.

Ist die Reise aus Gründen unmöglich, die der Gewinnerin oder ihrer Begleitperson zuzurechnen sind, insbesondere bei ungültigen Reisedokumenten, verweigertem Boarding, Stornierung ihrerseits oder Nichterscheinen, ist der Gewinn endgültig verwirkt, ohne Verschiebung, Ersatz oder Entschädigung jeglicher Art.

Artikel 8. Ermittlung der Gewinnerin

Die Verlosung findet am 27. August 2026 unter allen gültigen Teilnahmen statt, mittels eines Zufallsauswahlverfahrens, das die Chancengleichheit aller Teilnahmen gewährleistet. Gezogen werden eine Gewinnerin sowie drei Ersatzgewinnerinnen in der Reihenfolge der Ziehung, die in den in diesen Teilnahmebedingungen vorgesehenen Fällen an die Stelle der Gewinnerin treten.

Artikel 9. Bekanntgabe der Ergebnisse und Annahme

Die Gewinnerin wird innerhalb von sieben Tagen nach der Ziehung persönlich per E-Mail an die mit ihrem Kundenkonto verknüpfte Adresse benachrichtigt. Zur Annahme ihres Gewinns muss sie innerhalb von sieben Kalendertagen nach Versand dieser Benachrichtigung antworten und die angeforderten Nachweise vorlegen: ein gültiges Ausweisdokument zum Nachweis ihrer Volljährigkeit sowie einen Wohnsitznachweis in einem der Teilnahmeländer.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Antwort oder sind die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt, wird der Gewinn der ersten Ersatzgewinnerin zu denselben Bedingungen angeboten, danach gegebenenfalls den weiteren Ersatzgewinnerinnen.

Ohne Zustimmung der Gewinnerin erfolgt keine öffentliche namentliche Bekanntgabe, gemäß den Bedingungen des Artikels 16.

Artikel 10. Übergabe des Gewinns

Der Gewinn wird in Form eines auf den Namen lautenden, vom Reiseveranstalter ausgestellten Reisegutscheins übergeben, der der Gewinnerin innerhalb von höchstens dreißig Tagen nach Validierung ihrer Unterlagen zugesandt wird. Die Terminbuchung erfolgt unmittelbar beim Reiseveranstalter gemäß dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Gewinnerin zusammen mit dem Reisegutschein übermittelt werden. Die für die Buchung zwingend erforderlichen Angaben, nämlich Identität, Geburtsdatum und Kontaktdaten der beiden Reisenden, werden ausschließlich zu diesem Zweck an den Reiseveranstalter übermittelt.

Artikel 11. Nicht abgerufener Gewinn

Konnte der Gewinn nach Erschöpfung der Liste der Ersatzgewinnerinnen nicht wirksam vergeben werden, verbleibt er im Eigentum der Veranstalterin, die frei darüber verfügen kann.

Artikel 12. Erstattete Bestellungen, Verwirkung und Betrug

Nur Bestellungen, die zum Zeitpunkt der Verlosung weder storniert noch vollständig erstattet wurden, begründen Teilnahmen. Jede vor der Ziehung stornierte oder erstattete Bestellung, insbesondere im Rahmen der 60-tägigen Geld-zurück-Garantie oder des gesetzlichen Widerrufsrechts, führt zur Annullierung der entsprechenden Teilnahmen.

Wird die Bestellung oder werden die Bestellungen, auf denen die Teilnahmen der Gewinnerin beruhen, nach der Ziehung, aber vor der tatsächlichen Übergabe des Gewinns erstattet, verwirkt die Gewinnerin ihren Anspruch auf den Gewinn, der sodann der ersten Ersatzgewinnerin zugesprochen wird.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jede betrügerische Teilnahme zu disqualifizieren, die durch Mehrfachkonten, unrichtige Angaben, automatisierte Verfahren oder jede Umgehung der Gewinnspielmechanik erlangt wurde, und wegen solcher Handlungen alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 13. Marken Dritter

Club Med ist eine eingetragene Marke der Gesellschaft Club Méditerranée. Die Gesellschaft Club Méditerranée ist weder Veranstalterin noch Sponsorin noch Partnerin des Gewinnspiels und wird ausschließlich zur genauen Beschreibung des Gewinns genannt.

Artikel 14. Soziale Netzwerke

Das Gewinnspiel wird weder von Meta Platforms, Betreiberin von Facebook und Instagram, noch von TikTok noch von einer anderen Social-Media-Plattform organisiert, gesponsert oder verwaltet; diese werden von jeder Haftung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel vollständig freigestellt. Für die Teilnahme ist kein Teilen, keine Erwähnung und keine Markierung in einem sozialen Netzwerk erforderlich. Die im Rahmen des Gewinnspiels übermittelten Daten sind für die Veranstalterin und nicht für die Plattformen bestimmt.

Artikel 15. Personenbezogene Daten

Die Veranstalterin verarbeitet als Verantwortliche die Daten der Teilnehmerinnen, nämlich deren Identität, Kontaktdaten und die für die Zählung der Teilnahmen zwingend erforderliche Bestellhistorie, zu folgenden Zwecken: Durchführung des Gewinnspiels, Ermittlung der Gewinnerin, Übergabe des Gewinns und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind die Erfüllung dieser durch die Teilnahme angenommenen Teilnahmebedingungen sowie die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten der Veranstalterin. Im Rahmen des Gewinnspiels werden keine Gesundheitsdaten erhoben oder verarbeitet.

Die für die Buchung zwingend erforderlichen Daten der Gewinnerin und ihrer Begleitperson werden ausschließlich zu diesem Zweck an den Reiseveranstalter übermittelt. Die das Gewinnspiel betreffenden Daten werden für die Dauer des Gewinnspiels zuzüglich der geltenden Verjährungsfristen aufbewahrt und anschließend gemäß den Vorschriften gelöscht oder archiviert.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und dem französischen Datenschutzgesetz hat jede Teilnehmerin das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, das sie über bonjour@umawell.com ausüben kann. Sie hat außerdem das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL oder bei der Aufsichtsbehörde ihres Wohnsitzlandes einzureichen. Die Ausübung des Widerspruchs- oder Löschungsrechts vor der Ziehung gilt als Verzicht auf die Teilnahme am Gewinnspiel, ohne Auswirkungen auf die Bestellung.

Artikel 16. Recht am eigenen Bild und Kommunikation über die Gewinnerin

Die Veranstalterin darf die Ergebnisse des Gewinnspiels unter Nennung des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens der Gewinnerin bekannt geben. Jede Nutzung des Bildes, der Stimme, des vollständigen Namens oder von Erfahrungsberichten der Gewinnerin, insbesondere zur Kommunikation über spätere Ausgaben des Gewinnspiels, setzt die vorherige Unterzeichnung einer schriftlichen, von diesen Teilnahmebedingungen getrennten Einwilligung voraus, in der Medien, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Nutzung festgelegt sind. Eine Gegenleistung wird nicht geschuldet, und eine Verweigerung kann der Gewinnerin ihren Gewinn nicht entziehen.

Artikel 17. Haftung und höhere Gewalt

Die Haftung der Veranstalterin ist strikt auf die Übergabe des in Artikel 5 beschriebenen Gewinns beschränkt. Die Erbringung der Beförderungs-, Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen obliegt dem Reiseveranstalter und den Beförderungsunternehmen gemäß deren Verträgen und den geltenden Vorschriften.

Die Veranstalterin haftet nicht für von ihr nicht zu vertretende Störungen des Internets, der E-Mail-Versandplattformen oder der Website umawell.fr und deren Folgen für die Teilnahme am Gewinnspiel, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Im Falle höherer Gewalt oder eines äußeren Ereignisses, das die Durchführung des Aufenthalts unmöglich oder gefährlich macht, insbesondere gesundheitlicher, klimatischer, sicherheitsbezogener oder geopolitischer Natur, kann die Veranstalterin den Aufenthalt entschädigungslos verschieben oder den Gewinn durch einen Gewinn von mindestens gleichem Wert ersetzen. Die Gewinnerin wird schnellstmöglich informiert.

Artikel 18. Änderung des Gewinnspiels

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu verkürzen, zu verlängern, auszusetzen, zu ändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern, ohne dass hieraus eine Haftung entsteht. Jede Änderung erfolgt durch einen Nachtrag zu diesen Teilnahmebedingungen, der in derselben Form wie diese hinterlegt und den Teilnehmerinnen auf umawell.fr zur Kenntnis gebracht wird.

Artikel 19. Hinterlegung und Einsichtnahme

Diese Teilnahmebedingungen sind bei einer Kanzlei von Gerichtsvollziehern hinterlegt, deren Identität auf der Seite zur Einsichtnahme der Teilnahmebedingungen angegeben ist. Sie können während des gesamten Gewinnspielzeitraums kostenlos unter umawell.fr/pages/reglement-jeu-marrakech eingesehen werden. Eine Kopie kann auf einfache schriftliche Anfrage an die Veranstalterin kostenlos angefordert werden; die Portokosten können auf Anfrage zum geltenden Standardtarif erstattet werden.

Artikel 20. Anwendbares Recht, Mediation und Streitigkeiten

Diese Teilnahmebedingungen unterliegen französischem Recht, unbeschadet der zwingenden Schutzvorschriften des Wohnsitzlandes der Teilnehmerinnen. Bei Schwierigkeiten kann jede Teilnehmerin eine Beschwerde an bonjour@umawell.com richten. Gemäß den Artikeln L611-1 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs können die Teilnehmerinnen kostenlos die Verbraucherschlichtungsstelle anrufen, der die Veranstalterin angehört und deren Identität und Kontaktdaten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf umawell.fr angegeben sind. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, wird die Streitigkeit vor die zuständigen Gerichte gebracht.