TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES GEWINNSPIELS MIT KAUFVERPFLICHTUNG

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Ausgabe vom 20. Juli 2026 bis 20. August 2026

Artikel 1. Veranstalter

Die Gesellschaft Laboratoires üma, eine vereinfachte Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister (RCS) von Lyon unter der Nummer 981 407 158, mit Sitz in 31 rue de Brest, 69002 Lyon, Frankreich, nachfolgend „der Veranstalter“, organisiert ein Gewinnspiel mit Kaufverpflichtung mit dem Titel „üma Évasion Marrakech“, nachfolgend „das Gewinnspiel“, zugänglich über die Website umawell.fr. Kontakt: bonjour@umawell.com.

Artikel 2. Gegenstand und Dauer des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel ist ein Gewinnspiel mit Auslosung, dessen Teilnahme gemäß Artikel L121-20 des Verbrauchergesetzbuchs an den Kauf von Produkten des Veranstalters gekoppelt ist. Es findet vom 20. Juli 2026 um 00:00 Uhr bis zum 20. August 2026 um 23:59 Uhr, Pariser Zeit, nachfolgend „der Gewinnspielzeitraum“, statt. Jede außerhalb des Gewinnspielzeitraums aufgegebene Bestellung berechtigt nicht zur Teilnahme.

Artikel 3. Teilnahmebedingungen

Das Gewinnspiel steht jeder natürlichen Person offen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme volljährig ist, über ein Kundenkonto auf der Website umawell.fr verfügt und in einem der folgenden Länder wohnhaft ist: Frankreich (Festland), einschließlich Korsika, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Niederlande, nachfolgend „die teilnehmenden Länder“. Die Überseegebietskörperschaften und Überseedépartements sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Von jeder Teilnahme ausgeschlossen sind: die Arbeitnehmer, Führungskräfte und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters und der Gesellschaft UMAWELL GLOBAL, RCS Lyon 938 872 561, die Mitglieder ihres Haushalts sowie jede Person, die unmittelbar an der Organisation des Gewinnspiels mitgewirkt hat, insbesondere Dienstleister, Agenturen und Gerichtsvollzieher, sowie die Mitglieder ihres Haushalts.

Die Teilnahme ist auf ein Kundenkonto pro natürlicher Person beschränkt, beurteilt anhand des Namens, der Postanschrift und der E-Mail-Adresse. Die Erstellung mehrerer Konten oder die Verwendung unzutreffender Kontaktdaten führt zur Disqualifikation sämtlicher betroffener Teilnahmen.

Artikel 4. Teilnahmeverfahren

Während des Gewinnspielzeitraums berechtigt jedes Programm, das heißt jede Produkteinheit, das/die auf der Website umawell.fr gekauft und nicht storniert oder gemäß den Bedingungen von Artikel 12 erstattet wurde, automatisch zu einer Teilnahme an der Auslosung. Eine Bestellung mit mehreren Programmen berechtigt zu ebenso vielen Teilnahmen, wie Programme gekauft wurden. Bestellungen im Rahmen eines aktiven Abonnements berechtigen zur gleichen Anzahl an Teilnahmen wie Einzelbestellungen, und zwar eine Teilnahme pro während des Gewinnspielzeitraums geliefertes Programm.

Keine weiteren Formalitäten sind erforderlich. Die Teilnahme am Gewinnspiel gilt als vollständige und uneingeschränkte Annahme dieser Teilnahmebedingungen.

Jede Teilnehmerin kann verlangen, von der Auslosung ausgeschlossen zu werden, ohne Auswirkungen auf ihre Bestellung, durch eine einfache Anfrage an bonjour@umawell.com vor dem Datum der Auslosung.

Artikel 5. Dotierung

Das Spiel ist mit einem einzigen Preis ausgestattet, der einer Gewinnerin zugeteilt wird und sich wie folgt zusammensetzt:

  • Ein Aufenthalt für zwei Personen im Resort Club Med La Palmeraie in Marrakesch, Marokko, eingestuft mit 4 Tridents gemäß der internen Club Med Klassifizierung, mit einer Dauer von sechs Tagen und fünf Nächten, im Doppelzimmer der Standardkategorie, als All-inclusive gemäß den am Tag der Buchung geltenden Bedingungen des Club Med Pakets;
  • Hin- und Rückflüge in der Economy Class für zwei Personen nach Marrakesch, ab einem der folgenden Flughäfen, bestimmt nach dem Wohnsitzland der Gewinnerin: Paris, Lyon oder Nizza für Frankreich, Brüssel für Belgien, Luxemburg für Luxemburg, Berlin für Deutschland, Amsterdam für die Niederlande, wobei die endgültige Wahl des Flughafens und der Flüge dem Veranstalter in Abstimmung mit dem Reiseveranstalter obliegt;
  • Die Sammeltransfers zwischen dem Flughafen Marrakesch und dem Resort, wie im Paket des Reiseveranstalters enthalten;
  • Eine pauschale Entschädigung für die An- und Abreise zwischen dem Wohnsitz der Gewinnerin und dem Abflughafen, begrenzt auf einhundertfünfzig Euro inkl. MwSt. pro Person, also insgesamt dreihundert Euro inkl. MwSt., ausgezahlt nach dem Aufenthalt gegen Vorlage personalisierter Transportnachweise: Bahnfahrkarte 2. Klasse, Fernbusfahrkarte oder Kilometergeld, berechnet nach der geltenden steuerlichen Kilometerpauschale.

Der Wert des Aufenthaltspakets und der Flüge beträgt dreitausendfünfhundert Euro inkl. MwSt., entsprechend einem maximalen Gesamtwert der Dotierung von dreitausendachthundert Euro inkl. MwSt., einschließlich der Anreisepauschale. Dieser Wert wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlags des Reiseveranstalters zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Reglements festgelegt; er kann weder angefochten werden noch zu einer Ausgleichszahlung führen, falls eine Abweichung zu den am Tag der Buchung geltenden Tarifen besteht.

Die Reise wird vom Veranstalter bei Club Med, einem eingetragenen Reiseveranstalter, gebucht, der die Erbringung der Transport-, Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen sicherstellt. Der Veranstalter handelt nicht als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinne des Tourismusgesetzbuchs; er finanziert die Dotierung und stellt sie in Form eines namentlich ausgestellten Reisegutscheins zur Verfügung.

Artikel 6. Nicht in der Dotierung enthaltene Bestandteile

Sind nicht in der Dotierung enthalten und verbleiben ausschließlich zu Lasten der Gewinnerin und der sie begleitenden Person:

  • Jede Leistung, die nicht ausdrücklich in Artikel 5 genannt ist;
  • Persönliche Ausgaben innerhalb des Resorts: Zuschläge und Zimmer-Upgrades, insbesondere Espace Riad, Anwendungen und Spa, Ausflüge und kostenpflichtige Aktivitäten außerhalb des All-inclusive-Pakets, Premium-Getränke und Premium-Karten außerhalb des Pakets, Einkäufe in der Boutique, Wäsche-/Reinigungsservice, Kommunikation, Trinkgelder;
  • Mahlzeiten, Getränke und Ausgaben, die während der Fahrten und an den Flughäfen anfallen;
  • Kosten für die Ausstellung oder Erneuerung von Reisepässen und sämtlichen Identitäts- oder Reisedokumenten sowie die Erfüllung der für die Einreise nach Marokko erforderlichen administrativen und gesundheitlichen Formalitäten;
  • Alle optionalen Versicherungen, insbesondere Reiserücktrittsversicherung, Gepäckversicherung, Reise-Rundumversicherung, sowie jede Assistenz- oder Rücktransportgarantie, die über die im Pauschalpreis des Reiseveranstalters von Rechts wegen enthaltenen hinausgeht. Die Gewinnerin wird gebeten, ihre persönliche Absicherung vor der Abreise zu prüfen;
  • Kosten für Rücktransport, Krankenhausaufenthalt und medizinische Kosten, die während des Aufenthalts anfallen, über die im Pauschalpreis von Rechts wegen enthaltenen Garantien hinaus;
  • Übergepäck und kostenpflichtige Flugoptionen: Sitzplatzwahl und Upgrade;
  • Kosten für die An- und Abreise, die die in Artikel 5 festgelegte Obergrenze überschreiten;
  • Kurtaxe und lokale Gebühren, die nicht im Pauschalpreis enthalten sind;
  • Die Kosten für Änderungen, Verschiebungen oder Stornierungen des Aufenthalts, die der Gewinnerin oder ihrer Begleitperson zuzurechnen sind.

Der Gewinn ist personenbezogen. Er kann weder abgetreten, noch verkauft, noch getauscht werden und kann weder vollständig noch teilweise in bar ausgezahlt werden.

Artikel 7. Bedingungen für die Nutzung des Gewinns

Der Aufenthalt muss innerhalb von zwölf Monaten ab der Bekanntgabe der Ergebnisse durchgeführt werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Reiseveranstalters und außerhalb des Zeitraums vom 19. Dezember bis einschließlich 3. Januar. Die Daten werden von der Gewinnerin aus den vom Reiseveranstalter angebotenen und bestätigten Verfügbarkeiten ausgewählt.

Die Gewinnerin muss eine der beiden Reisenden sein. Die Begleitperson ist entweder volljährig oder minderjährig und steht unter der gesetzlichen Verantwortung der Gewinnerin. Die Gewinnerin und ihre Begleitperson müssen jeweils über einen gültigen Reisepass verfügen, der den gesamten Aufenthalt abdeckt, da der nationale Personalausweis für die Einreise nach Marokko nicht ausreicht, und sämtliche zum Zeitpunkt der Reise geltenden Einreiseformalitäten erfüllen.

Bei Unmöglichkeit zu reisen, die der Gewinnerin oder ihrer Begleitperson zuzurechnen ist, insbesondere bei ungültigen Reisedokumenten, verweigerter Beförderung, einer von ihnen verursachten Stornierung oder Nichterscheinen, verfällt der Gewinn endgültig, ohne Aufschub, Ersatz oder Entschädigung irgendeiner Art.

Artikel 8. Bestimmung der Gewinnerin

Die Auslosung findet am 27. August 2026 unter allen gültigen Teilnahmen statt, mithilfe eines Zufallsauslosungstools, das die Chancengleichheit zwischen den Teilnahmen gewährleistet. Es werden eine Gewinnerin sowie drei Ersatzgewinnerinnen ausgelost, in der Reihenfolge der Ziehung eingestuft, die in den in diesem Reglement vorgesehenen Fällen an die Stelle der Gewinnerin treten.

Artikel 9. Bekanntgabe der Ergebnisse und Annahme

Die Gewinnerin wird innerhalb von sieben Tagen nach der Auslosung persönlich per E-Mail an die mit ihrem Kundenkonto verknüpfte Adresse informiert. Um ihren Gewinn anzunehmen, muss sie innerhalb von sieben Kalendertagen ab Versand dieser Benachrichtigung antworten und die angeforderten Nachweise vorlegen: einen gültigen Identitätsnachweis, der ihre Volljährigkeit belegt, sowie einen Wohnsitznachweis in einem der teilnehmenden Länder.

Bei Ausbleiben einer vollständigen Antwort innerhalb dieser Frist oder wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind, wird der Gewinn der ersten Ersatzgewinnerin zu denselben Bedingungen angeboten und gegebenenfalls anschließend den folgenden Ersatzgewinnerinnen.

Keine namentliche öffentliche Bekanntgabe erfolgt ohne die Zustimmung der Gewinnerin, unter den Bedingungen von Artikel 16.

Artikel 10. Übergabe des Gewinns

Der Gewinn wird in Form eines personalisierten Reisegutscheins übergeben, der vom Reiseveranstalter ausgestellt und der Gewinnerin innerhalb einer Frist von maximal dreißig Tagen nach Bestätigung ihrer Unterlagen zugesandt wird. Die Reservierung der Termine erfolgt direkt beim Reiseveranstalter gemäß dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Gewinnerin zusammen mit dem Reisegutschein übermittelt werden. Die für die Reservierung zwingend erforderlichen Daten, nämlich Identität, Geburtsdatum und Kontaktdaten der beiden Reisenden, werden dem Reiseveranstalter ausschließlich zu diesem Zweck übermittelt.

Artikel 11. Nicht beanspruchter Gewinn

Wenn der Gewinn nach Ausschöpfung der Liste der Ersatzgewinnerinnen nicht wirksam zugeteilt werden konnte, bleibt er Eigentum des Veranstalters, der frei darüber verfügen kann.

Artikel 12. Erstattete Bestellungen, Verfall und Betrug

Nur Bestellungen, die zum Zeitpunkt der Auslosung weder storniert noch vollständig erstattet sind, berechtigen zur Teilnahme. Jede vor der Auslosung stornierte oder erstattete Bestellung, insbesondere im Rahmen der 60-tägigen Garantie „zufrieden oder erstattet“ oder des Widerrufsrechts, führt zur Annullierung der entsprechenden Teilnahmen.

Die Rückerstattung der Bestellung(en), die der Gewinnerin die Teilnahme ermöglicht hat/haben, nach der Auslosung, jedoch vor der tatsächlichen Übergabe des Gewinns, führt zum Verlust ihres Anspruchs auf den Gewinn, der dann der ersten Ersatzgewinnerin zuerkannt wird.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jede betrügerische Teilnahme zu disqualifizieren, die mittels mehrerer Konten, unzutreffender Kontaktdaten, automatisierter Verfahren oder durch jegliche Manipulation des Spielmechanismus erlangt wurde, und alle zweckdienlichen Maßnahmen aufgrund solcher Handlungen zu ergreifen.

Artikel 13. Drittmärken

Club Med ist eine eingetragene Marke der Gesellschaft Club Méditerranée. Die Gesellschaft Club Méditerranée ist weder Organisatorin noch Sponsor noch Partner des Spiels und wird nur als Referenz zur genauen Beschreibung des Gewinns genannt.

Artikel 14. Soziale Netzwerke

Das Spiel wird weder von Meta Platforms, Betreiber von Facebook und Instagram, noch von TikTok oder einer anderen Social-Media-Plattform organisiert, gesponsert oder verwaltet, und diese sind im Zusammenhang mit dem Spiel vollständig von jeglicher Haftung befreit. Für die Teilnahme ist kein Teilen, Erwähnen oder Markieren in einem sozialen Netzwerk erforderlich. Die im Rahmen des Spiels übermittelten Daten sind für den Organisator bestimmt und nicht für die Plattformen.

Artikel 15. Personenbezogene Daten

Der Organisator als Verantwortlicher verarbeitet die Daten der Teilnehmerinnen, nämlich ihre Identität, ihre Kontaktdaten und die Bestellhistorie, die für die Zählung der Teilnahmen strikt erforderlich ist, für die folgenden Zwecke: Verwaltung des Spiels, Bestimmung der Gewinnerin, Übergabe des Preises und Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Durchführung dieses Reglements, das durch die Teilnahme akzeptiert wird, sowie die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Organisators. Im Rahmen des Spiels werden keine Gesundheitsdaten erhoben oder verarbeitet.

Die für die Buchung strikt erforderlichen Daten der Gewinnerin und ihrer Begleitperson werden ausschließlich zu diesem Zweck an den Reiseveranstalter übermittelt. Die das Spiel betreffenden Daten werden für die Dauer des Spiels zuzüglich der geltenden Verjährungsfristen aufbewahrt und anschließend gemäß den Vorschriften gelöscht oder archiviert.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und dem Gesetz Informatique et Libertés verfügt jede Teilnehmerin über Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, die sie gegenüber bonjour@umawell.com ausüben kann. Sie verfügt außerdem über das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL oder der Aufsichtsbehörde ihres Wohnsitzlandes einzureichen. Die Ausübung des Widerspruchs- oder Löschungsrechts vor der Ziehung gilt als Verzicht auf die Teilnahme am Spiel, ohne Auswirkungen auf die Bestellung.

Artikel 16. Recht am eigenen Bild und Kommunikation über die Gewinnerin

Der Organisator kann die Ergebnisse des Spiels bekannt geben, indem er den Vornamen und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Gewinnerin nennt. Jede Nutzung des Bildes, der Stimme, des vollständigen Namens oder von Aussagen der Gewinnerin, insbesondere zu Kommunikationszwecken für die folgenden Ausgaben des Spiels, setzt die vorherige Unterzeichnung einer schriftlichen Einwilligung voraus, die von diesem Reglement getrennt ist und die Medien, die Dauer und den territorialen Umfang der Nutzung festlegt. Es ist keine Gegenleistung geschuldet, und keine Verweigerung kann die Gewinnerin ihres Preises berauben.

Artikel 17. Haftung und höhere Gewalt

Die Haftung des Veranstalters ist strikt auf die Übergabe des Gewinns, wie in Artikel 5 beschrieben, beschränkt. Die Erbringung der Transport-, Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen obliegt dem Reiseveranstalter und den Beförderungsunternehmen, nach Maßgabe ihrer Verträge und der anwendbaren Vorschriften.

Der Veranstalter kann nicht für Funktionsstörungen des Internetnetzes, der E-Mail-Versandplattformen oder der Website umawell.fr, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, noch für deren Auswirkungen auf die Teilnahme am Spiel haftbar gemacht werden, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Im Falle höherer Gewalt oder eines externen Ereignisses, das die Durchführung des Aufenthalts unmöglich oder gefährlich macht, insbesondere aus gesundheitlichen, klimatischen, sicherheitsrelevanten oder geopolitischen Gründen, kann der Veranstalter den Aufenthalt ohne Entschädigung verschieben oder den Gewinn durch einen Gewinn von mindestens gleichwertigem Wert ersetzen. Die Gewinnerin wird darüber schnellstmöglich informiert.

Artikel 18. Änderung des Spiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel zu verkürzen, zu verlängern, auszusetzen, zu ändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern, ohne dass hierdurch seine Haftung begründet wird. Jede Änderung wird Gegenstand eines Nachtrags zu diesen Teilnahmebedingungen, der in derselben Form wie diese hinterlegt und den Teilnehmerinnen auf der Website umawell.fr zur Kenntnis gebracht wird.

Artikel 19. Hinterlegung und Einsichtnahme der Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen sind bei einer Kanzlei von Gerichtsvollziehern hinterlegt, deren Identität auf der Seite zur Einsichtnahme der Teilnahmebedingungen angegeben ist. Sie können während der gesamten Spieldauer unter der Adresse umawell.fr/pages/reglement-jeu-marrakech kostenlos eingesehen werden. Eine Kopie kann kostenlos auf einfache schriftliche Anfrage an den Veranstalter erhalten werden, die Portokosten können auf Antrag zum jeweils geltenden Langsamzustellungstarif erstattet werden.

Artikel 20. Anwendbares Recht, Mediation und Streitigkeiten

Diese Teilnahmebedingungen unterliegen französischem Recht, unbeschadet zwingender Schutzvorschriften des Wohnsitzlandes der Teilnehmerinnen. Im Falle von Schwierigkeiten kann jede Teilnehmerin eine Beschwerde an bonjour@umawell.com richten. Gemäß den Artikeln L611-1 ff. des Verbrauchergesetzbuchs können die Teilnehmerinnen kostenlos den Verbraucherschlichter in Anspruch nehmen, dem der Veranstalter unterliegt, dessen Identität und Kontaktdaten in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Website umawell.fr aufgeführt sind. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, wird der Streitfall den zuständigen Gerichten vorgelegt.